noS

Donnerstag, April 27, 2006

Öffentlich bestellt und nicht abgeholt

Oder besser nicht bezahlt.

Also, da versucht doch so ein Altbau über Ostern einfach mir nichts dir nichts einzustürzen. Und wenn ruft man da? Ja klar, natürlich den Katastrophenschutz die UNO mich!

Nachdem bei solchen Dingen durchaus mehrere Menschenleben auf dem Spiel stehen können, fackelt Dr.Sno* da nicht lange und rückt sofort live und in Farbe an um eigenhändig Gipsmarken auf den Patienten zu pflastern und natürlich um Wiederbelebungsmassnahmen vorzuschlagen.

Entsprechend lustig fallen also meine Feiertage aus, da ich jeden Tag den Verlauf der Schäden begutachten muss um gegebenenfalls mit Abstützungen dagegenzuhalten oder im schlimmsten Falle die Bude sogar zu evakuieren. Aber dafür haben wir Erfolg. Das Gebäude entschliesst sich nicht weiter im Boden zu versinken. Die Decken bleiben wo sie waren und begraben niemand unter sich. Kurz um, Deutschland ist wieder sicher.

Bis gestern. Denn da habe ich erfahren, dass ich für meine gutachterliche Tätigkeit wohl keinen Cent sehen werde. Schliesslich sei ich ja vom Gericht bestellt und die Richterin meinte die Bestellung sei bereits abgeschlossen und kann rückwirkend nicht geltend gemacht werden.

Ich hätte nämlich erst dann tätig werden dürfen, wenn die den Anwalt, und der Anwalt das Gericht, und das Gericht dann schliesslich mich angeschrieben hätte. Drei Wochen sind für so ein Prozedere noch optimistisch.

Der Altbau allerdings, der läge dann ziemlich sicher schon in einzelnen Teilen in seinem eigenen Trümmerschatten.

5 Comments:

Anonymous Nomak meint:

Na, super... Diese Bürokratie ist manchmal echt zum Verzweifeln... Fällt einem in solchen Situationen auch schwer, sich die ganze Geschichte irgendwie schön zu reden, hm!?

4/27/2006 05:27:00 nachm.  
Anonymous Chris meint:

Undank ist der Welten Lohn - ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass du, solltest du dagegen vorgehen wollen, letztendlich nicht doch noch die dir zustehende Entlohnung bekommst. Es ist doch im höchsten Maße unzumutbar und ganz bestimmt nicht im Sinne der öffentlichen Sicherheit, wenn einem langwierigen bürokratischen Weg der Vorzug gegenüber der Gefährdung durch den möglichen Einsturz eines baufälligen Hauses gegeben wird. Wo bleibt denn da die Sorgfaltspflicht der Kommune? Für Schäden, die nach einer Bestellung entstehen, muss doch auch der Gutachter entschädigt werden können.

4/27/2006 07:17:00 nachm.  
Blogger Kerstin meint:

Schnucki, ich hätte jetzt angenommen, dass es Dir geläufig sein, dass das Procedere nur SO läuft.
Unabhängig davon, ehrt es Dich, dass Du ohne zu fackeln gehandelt hast. Im wirst case hätten Sie Dir viell. wegen Unterlassung... man kann ja nie so blöd denken.
Zu Ostzeiten, hätte ich Dich nun für "die Straße der Besten" vorgeschlagen.
Ist das eigentlich auch DIE Richterin, die da (maybe) mit zur Untermiete wohnt, bei dem anderen Gutachter?

4/27/2006 07:26:00 nachm.  
Blogger nilzenburger meint:

ich geb dir ein bier aus, ok?

4/28/2006 09:16:00 vorm.  
Blogger Dr Sno* meint:

@Nomak: ich denk ich seh es jetzt lieber so, dass etwas Schlimmeres als dass ich doch noch von irgendeiner Quelle bezahlt werde, nicht passieren kann.

@Chris: Ist leider so. Ob das mit dem eigenen Rechts- oder Moralempfinden übereinstimmt ist ja für das Ergebnis völlig unerheblich. Unser eigen geschaffenes Rechtssystem. Dazu kann man doch nur applaudieren.

@Kerstin: Schatzi, klar wusste ich und klar wäre ich. Das Problem hätt ich vermutlich nicht wenn diese Richterin zur Abwechslung mal bei mir zur Untermiete wohnen würde.

@nilzenburger: ein Mann der Mann genug ist weinen zu können, kann auch statt Bier mal ne Bionade ausgeben ;)

4/28/2006 03:26:00 nachm.  

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